Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mondrian Catering & More GmbH
Geschäftsführer: Horst-Jürgen Thelen
Hohenstaufenstraße 1
56075 Koblenz
USt-IdNr. DE 298 057 146

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Catering-Dienstleistungen der Mondrian Catering & More GmbH. Mit der Beauftragung unserer Leistungen erkennt der Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“) diese AGB an. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich mit uns vereinbart wurden.

1.2 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen, die die Leistungen der Mondrian Catering & More GmbH in Anspruch nehmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die Mondrian Catering & More GmbH oder mit der Erbringung der Leistung zustande.

2.2 Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von 500 € oder mehr ist zur Garantie des Auftrags die Angabe gültiger Kreditkartendaten erforderlich. Sollte keine Kreditkarte vorhanden sein, ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags direkt nach Auftragserteilung notwendig.

2.3  Bei Aufträgen ab 250,00 € oder für Neukunden behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags zu verlangen.

2.4 Der Auftraggeber kann Anfragen telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Website der Mondrian Catering & More GmbH stellen.

2.5 Der Leistungsumfang umfasst die Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken sowie die Bereitstellung von Equipment, Servicepersonal und weiteren Catering-Dienstleistungen gemäß individueller Vereinbarung.

2.6 Die Mondrian Catering & More GmbH behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen im Angebot vorzunehmen, wenn dies aus saisonalen, logistischen oder qualtitätsbedingten Gründen erforderlich ist.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4. Stornierungsbedingungen

Stornierungen werden ausschließlich in schriftlicher Form akzeptiert.

5. Lieferung & Leistungserbringung

5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse und zum vereinbarten Lieferzeitpunkt.

5.2 Beanstandungen bezüglich der erbrachten Leistungen bzw. gelieferte Ware sind unmittelbar vor Ort zu melden.

5.3 Sämtliche von der Mondrian Catering & More GmbH bereitgestellten Leihmaterialien und Gegenstände bleiben deren Eigentum.

6. Leistungsumfang und Änderungen

Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

7. Resteverwertung

Übrig gebliebene Speisen können auf Wunsch in biologisch abbaubaren Take-away-Boxen mitgenommen werden.

8. Hygiene und Lebensmittelrecht

Wir garantieren die einwandfreie Qualität der gelieferten Speisen gemäß den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.
Nach Übergabe liegt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Speisen beim Auftraggeber.

9. Allergien & Unverträglichkeiten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor der Veranstaltung über Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten zu informieren.

10. Sonderwünsche & Individualisierungen

Besondere Anforderungen an Speisen oder Dienstleistungen müssen spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.

11. Veranstaltungsbetreuung

Falls unser Personal gebucht wird, stellt die Mondrian Catering & More GmbH sicher, dass qualifiziertes Fachpersonal vor Ort ist.

12. Haftungsausschluss

Die Mondrian Catering & More GmbH haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

13. Datenschutz

Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Stand: April 2025